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Unter einer '''Filiale''' (auch '''Zweiggeschäft''') versteht man in der die vom eines s örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige .

Allgemeines

Filialen, Aufschluss darüber, wie viele potenzielle Kunden tatsächlich von einer Filiale erreicht werden können:

<math>\text{Kundenreichweite} = \frac{\text{Anzahl vorhandener Kunden}}{\text{Anzahl möglicher Kunden}}</math>

Die Kundenreichweite ist umso höher, je mehr Kunden auf eine Filiale entfallen. Bei der Standortwahl für eine Filiale ist deshalb die Anzahl möglicher Kunden () das wichtigste Untersuchungskriterium.

Geschichte

Das Wort Filiale stammt aus ). Die Unselbständigkeit war somit von Beginn an bei Filialen ein maßgebendes Kriterium. Seit dem späteren 19. Jahrhundert fokussierte sich der Begriff vom kirchlichen auf den kaufmännischen Bereich als Nebenstelle, Zweigstelle einer Ladenkette oder einer Bank oder Versicherung.

Auch die -e begannen ihr Vertriebskonzept über Filialen zu organisieren. So startete 1884 mit einer ersten Filiale in , die Bekanntheit von wuchs mit der Eröffnung einer er Filiale auf der im April 1891. Im eröffnete 1885 seine erste Filiale eines , die 100. Filiale folgte 1897 in Bamberg, die 200. bereits 1898, im Jahre 1899 in Regensburg die 400., die 500. Filiale gab es 1900 in Duisburg. begann ab 1899 mit der Gründung der ersten Filiale in . Die Lebensmittelfilialunternehmen schlossen sich in der 1905 gegründeten ''Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel-Filialbetriebe'' (ALF) zusammen, bevor sich diese im Juni 1988 mit dem ''Bundesverband der Selbstbedienungs-Warenhäuser'' (BdSW) zum ''Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser e. V.'' (BFS) vereinigte. startete 1912 in mit einer ersten Filiale, die erste -Filiale entstand 1955 in , es dauerte allerdings bis Dezember 1971, bis die Kette in Deutschland ihre erste Filiale in eröffnete.

Betriebswirtschaftliche Aspekte

Der über Filialen zielt darauf ab, das eines geografisch abgrenzbaren s abzudecken. Der Eröffnung einer Filiale geht im Regelfall eine detaillierte voraus, die auf einer eingehenden beruht. Die definiert den Begriff des Filialunternehmens als ?einen Betrieb mit mindestens fünf räumlich voneinander getrennten Filialen, die unter einheitlicher Leitung stehen?. Bei mehr als 10 Filialen handelt es sich um ein ''Filialsystem'' oder ''Filialnetz'' als organisatorische Zusammenfassung sämtlicher Verkaufsstellen unter einheitlicher Leitung und Verwaltung. Filialunternehmen werden in der als ''Filialisten'' bezeichnet, im heißen sie en. Typische Kriterien für Filialisten sind der smäßige , das dafür charakteristische , ein einheitliches und eine zentrale .

Filialen gibt es weltweit insbesondere im eine Rolle.

Filialen schaffen räumliche .

Die befindet sich in Deutschland dennoch auf hohem Niveau. Der hieraus resultierende ''Filialisierungsgrad'' als Anteil der Filialbetriebe an allen Einzelhandelsgeschäften ist in den großen deutschen Städten mit durchschnittlich 64,9 % sehr hoch. Im Jahre 2011 machte der Filialanteil in Dortmund 74,6 % aller Einzelhandelsbetriebe aus, gefolgt von Bremen (72 %), Nürnberg (70,3 %), Berlin (69,5 %), Düsseldorf (69 %), Frankfurt (67,2 %), Hamburg (66 %) oder Köln (59,9 %).

Für Filialunternehmen gibt es eine spezifische , die die Messung der von Filialen zum Ziel hat. Filialen werden dabei als eigenständige betrachtet, wobei die einer Filiale (, , und anteilige ) oder der den erzielten gegenübergestellt werden (Umsatz pro m² Verkaufsfläche).

Abgrenzung

Umgangssprachlich wird das der Filialisierung oft verwechselt mit den Konzepten des , der , der freiwilligen Kette oder der lich organisierten n. Für ist es oft nicht zu unterscheiden, ob es sich um ein Filialsystem oder andere Vertriebsformen handelt. Das liegt auch daran, dass die ? nicht ? Betreiber unter einem gemeinsamen äußerlichen auftreten. Im Gegensatz zu den Filialen, die jeweils von einem Filialleiter geführt werden, unterstehen die Franchisebetriebe und die Mitgliedsbetriebe einer freiwilligen Kette oder einer . Es handelt sich deshalb weder rechtlich noch wirtschaftlich um Filialketten im engeren Sinne. Reine Filialsysteme betreiben unter anderem , oder ; sowohl Filialen als auch Franchisenehmer gibt es beispielsweise bei , ein reines Franchisesystem betreibt , und Filialen sowie genossenschaftliche Verkaufsstellen gibt es bei , und .

Im Gegensatz zu einer Niederlassung ist die Filiale nicht mit für en ausgestattet, besitzt also insbesondere keine eigene , oder ; nur ihre ursprüngliche Funktion des s ist ausgeprägt vorhanden. Auch die werden zentral organisiert. Das ist ein wirtschaftlich unselbständiges, jedoch rechtlich eigenständiges Unternehmen eines s und kann wegen seiner rechtlichen Selbständigkeit nicht als Filiale bezeichnet werden.

Juristisch und sprachlich rechtsvergleichend ist die ?Filiale? im deutschen juristischen Sprachgebrauch von der französischen ?filiale? zu unterscheiden: Während erstere rechtlich unselbständig ist, verfügt letztere über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die französische ?filiale? entspricht dem deutschen ?Tochterunternehmen?. Die deutsche Filiale heißt übersetzt in Französisch ?succursale?, in Englisch ?branch?.

Siehe auch

  • bezeichnet unter anderem das Verteilen auf Filialen.

Weblinks

Einzelnachweise